Für eine sichere und sorglose Zukunft – transparente und fürsorgliche Beratung zu allen Pflegethemen

Mit unserer Erfahrung setzen wir uns jeden Tag für Ihre individuelle, umfassende und unverbindliche Beratung ein. Wir sind für Sie da, wenn Sie Hilfe brauchen und beraten Sie gern über die Möglichkeiten in der Pflege.

Unser Service für sie

Unsere Leistungen

Um Ihnen die bestmögliche Betreuung bieten zu können, erstrecken sich unsere Leistungen über verschiedenste Möglichkeiten zur Entlastung und Betreuung. Mit über 30 Jahren Berufserfahrung und unserem Leitbild der rehabilitierenden Pflege zum Erhalt der Selbstbestimmung und Individualität des Menschen, können wir ein breites Spektrum zur fachgerechten Versorgung bedienen. Um Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche abdecken zu können, beraten wir Sie gern persönlich.

Ambulante Pflege

Über die ambulante Pflege werden körperbezogene Maßnahmen (Körperpflege, Hygiene, Ernährung) und pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Alltagsgestaltung, Orientierungshilfen, sozialpsychologische Unterstützung) abgedeckt.

Darüber hinaus gehört die häusliche Krankenpflege als Krankenkassenleistung (Arzneimittelvergabe, Injektionen, Verbandswechsel) und die Beratung und Unterstützung Pflegebedürftiger und derer Angehörigen bei Fragestellungen bezüglich der Pflege, die Organisation und Vermittlung von Diensten wie Essenslieferanten und anderen Fahrdiensten. Des Weiteren wird die Hilfestellung bei der Haushaltsführung geboten, sodass es Betroffenen ermöglicht bleibt in eigenen Haushalt wohnen bleiben zu können.

Betreute Wohnformen & Wohnge­meinschaften

Die Bewältigung des Alltages kann zunehmend mit dem Alter zu einer Herausforderung werden und kann, unter Umständen, ohne Hilfe von Anderen nur noch mühsam, bis gar nicht mehr bewältigt werden. Insbesondere dann, wenn Betroffene alleinstehend sind, und die Aufgaben des Haushalts eine Hürde darstellen können und dennoch der Wunsch nach einem selbstständigen, aber abgesicherten und professionellen Umfeld besteht.

Hierzu bietet die Wohnform des betreuten Wohnens oder aber der Wohngemeinschaften die Sicherheit zur Selbstständigkeit und notwendige pflegerische Maßnahmen die optimale Lösung. Hier findet das Wohnen in eigenen oder gemeinsamen Wohnungen, in beispielsweise unseren Gebäuden, statt. Hier ist stets Fachpersonal vor Ort, um den Bedarf der Pflege bei Notwendigkeit optimal abdecken zu können.

Tagespflege

Die Tagespflege ist ein sicherer Ort für Pflegebedürftige verlorengegangene Hobbies neu entdecken zu können, unter Gesellschaft zu sein und vielleicht sogar neue Freunde regelmäßig zu treffen. Die Tagespflege ist ein von der eigenen Wohnung externer Ort, wo sich Pflegebedürftige für mehrere Stunden am Tag aufhalten können, gemeinsame Mahlzeiten einnehmen, mit einer Wahl von möglichen Aktivitäten tagsüber beschäftigt und zugleich medizinisch betreut werden.

Die pflegebedürftigen können sowohl aus dem privaten Wohnen als auch aus den angebotenen Wohnformen zu Besuch in die Tagespflege kommen, sofern es der Wunsch ist. Die Fahrdienste sind dafür zuständig unsere BesucherInnen von zuhause abzuholen und mit ihnen zur Tagespflege zu fahren, anschließend werden unsere Gäste dann sicher zurück nach Hause gebracht.

Ab dem Pflegegrad 2 bis 5 besteht (laut §41 SGB XI) ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch die Tagespflege, der Pflegegrad 1 erhöht einen Entlastungsbetrag von 125 €.

Verhinderungspflege

In den meisten Fällen Deutschlands, werden Pflegebedürftige von Familienangehörigen gepflegt. Die Verantwortung einer solchen Aufgabe ist sehr hoch, da ,,Zu Pflegen‘‘ auch bedeutet, Tag und Nacht für Denjenigen da sein zu können. Sollte die pflegende Person jedoch selbst mal verhindert sein diese Verantwortung tragen zu können, weil selbst eine Erkrankung vorliegt oder wenn das Familienmitglied gern einen Urlaub antreten möchte – dann ist die Verhinderungspflege (laut §39 SGB XI) die mögliche Lösung den pflegenden Angehörigen die Erholungszeit zu ermöglichen.

Die zu tragenden nachgewiesenen Kosten übernimmt hierbei die Pflegekasse bis zu einem Zeitraum von sechs Wochen pro Kalenderjahr. Ab dem Pflegegrad 2 bis 5 können (laut $45 SGB I) jeweils die Kosten in Höhe von 1.612€ pro Kalenderjahr rückwirkend beantragt und somit erstattet werden.

Offene Informationsveranstaltungen

Das Thema der Pflege besitzt ein breites Spektrum mit vielen Einzelheiten. Leider ist die Pflege und damit verbundene Krankheitsbilder ein eher negativ behafteter Begriff, über diesen wir gern mit offen besuchten Informationsveranstaltungen aufklären möchten.

In Kooperation mit verschiedenen DoktorInnen, Ärztin oder in Rahmen unserer Fachbereiche der Pflege bieten wir Vortragsreihen und Veranstaltungen zur Information, in unseren Räumlichkeiten an. Sofern aktuelle Termine, zu Themen Ihres Interesses bestehen, können Sie sich gern für unsere Veranstaltungen anmelden.

Beratung & Unterstützung

Um individuelle Entlastung und Unterstützung zu erlangen, sollte zunächst der Bedarf der betroffenen Personen ermittelt werden, um im Anschluss gemeinsame Lösungen entwickeln zu können. Unsere Beratung ist darauf ausgelegt, Ihre Wünsche und ganz individuellen Bedürfnisse mit unseren jahrelangen Fachkenntnissen erfüllen zu können. Hier möchten wir Sie an die Hand nehmen, um die hügeligen Wege rund um das Thema Informationen zur Pflege gemeinsam zu beschreiten.

Information zur Pflege

Die Pflege ist ein sehr komplexes Thema mit verschiedenen Regularien, die es zu beachten gilt. Diese erstrecken sich von der Beantragung eines Pflegegrades, über das Thema Pflegegeld und Sachleistungen, sowie Pflegehilfsmittel, wohnraumanpassende Maßnahmen und die Thematik des Pflegeumzuges. Neben den üblichen Antragsstellungen, erweitert sich das Thema also auch um den Umgang mit Situationen. Hierzu möchten wir Ihnen gern eine kurze Übersicht biete

Pflegegrad – Beantragung & Höherstufung

Pflegebedürftigkeit entsteht entweder aus einer schweren akuten Erkrankung oder sie entwickelt sich schleichend. Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Angehöriger benötigt regelmäßig Ihre Unterstützung im Alltag, können Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Hierzu beraten wir Sie gern in unserem Servicecenter persönlich.

Übersicht von Pflegegeld & Sachleistungen

Übersicht Pflegesachleistungen

Pflegegrad Pflegesachleistungen bis 31.12.2023 Pflegesachleistungen ab 1.1.2024
     
Pflegegrad 2 724 Euro 761 Euro
Pflegegrad 3 1.363 Euro 1.432 Euro
Pflegegrad 4 1.693 Euro 1.778 Euro
Pflegegrad 5 2.095 Euro 2.200 Euro


Pflegegeld - für Pflegebedürftige, die zuhause allein von ihren Angehörigen oder Freunden gepflegt werden:

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat bis 31.12.2023 Pflegegeld pro Monat  ab 1.1.2024
     
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro 332 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 573 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 765 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 947 Euro
Pflegehilfsmittel

Sie wurden von Ihrer Pflegekasse in einen Pflegegrad eingestuft, und eine private Pflegeperson versorgt Sie in Ihrem häuslichen Umfeld. Daher haben Sie auch Anspruch auf sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Dazu gehören Produkte, die für die Versorgung eines Pflegebedürftigen einmal verwendet und anschließend weggeworfen werden (Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und Fingerlinge, Mund-Nasen-Schutzmasken, Schutzbekleidung und Einwegschürzen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen)

Wenn Sie die Pauschale für diese Pflegehilfsmittel nutzen möchten, benötigen Sie kein ärztliches Rezept. Sie müssen aber vorab einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen und sich diese Pauschale genehmigen lassen. Da es bei der Antragstellung und Genehmigung große Unterschiede zwischen den Kassen gibt, sollten Sie sich bei Ihrer Pflegeversicherung erkundigen, was Sie hier beachten sollten. Die Pflegekassen genehmigen die Pauschale üblicherweise innerhalb von 4 Wochen.

Seniorenumzug - unsere Tipps

Wer aus gesundheitlichen Gründen in eine seniorengerechte Wohnung umziehen muss, kann bei der gesetzlichen Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für einen Pflegeumzug / Seniorenumzug beantragen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass:

  • ein Pflegegrad 1 – 5 vorliegt,
  • die neue Wohnung barrierefrei ist,
  • die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wieder gesichert ist und der Pflegeaufwand verringert wird,
  • die Pflege zu Hause wesentlich erleichtert wird

Sind die Voraussetzungen erfüllt, steht Ihnen ein Zuschuss für ein Umzug zu. Unter den § 40 Abs. 4 SGB XI – Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes – gehören zum Beispiel Seniorenumzüge:

  • in ein betreutes Wohnen/ eine Wohngemeinschaft (Angebote finden Sie unter nora-pflege.de),
  • in eine behindertengerechte Wohnung,
  • von einer Etage in die andere (z.B. Umzug von einer Obergeschosswohnung in eine Erdgeschosswohnung).
  • Unter Umständen auch die behindertengerechte Möbelumstellung
Wohnraumanpassende Maßnahmen

Pflegekassen bezuschussen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit pro Pflegebedürftigen. Ändert sich der Pflegebedarf und werden weitere Umbauten benötigt, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Grundvoraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad. Darüber hinaus müssen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen generell eines von drei Kriterien erfüllen:

  • Die Maßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege überhaupt erst.
  • Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastung für den Pflegebedürftigen bzw. die Pflegepersonen.
  • Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung.

Bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen beginnen, müssen Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen. Die Pflegekasse ist an die jeweilige Krankenkasse des Pflegebedürftigen (z. B. TK, DAK, Barmer, IKK) angeschlossen. Nur wenn die Maßnahme bewilligt wurde, fließen später auch die Zuschüsse. Dazu genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie die notwendigen Umbauarbeiten beschreiben und Ihr Anliegen darlegen.

Information für Angehörige

Sowie für Betroffene, ist das Thema der Pflege für die Angehörigen ebenso komplex und körperlich sowie psychisch anstrengend, weshalb Möglichkeiten zur Entlastung angeboten werden. Hierzu beraten wir Sie gern persönlich in unserem Servicecenter.

Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Es kann erfüllend sein einen nahestehenden Angehörigen zu pflegen aber auch auf Dauer körperlich und psychisch belasten. Dies kann zu gesundheitlichen Problemen führen und sich auf das allgemeine Wohlbefinden auswirken.
Folgende Maßnahmen können Ihnen helfen, den Alltag zu erleichtern und sich vor einer Überlastung zu schützen:

  • Förderung der eigenen Gesundheit im Alltag
  • Einbindung von Aktivitäten als Ausgleich von Stresssituationen
  • Körperliche Entlastung durch den Einsatz von Hilfsmitteln
  • Symptome einer psychischen und physischen Überlastung stets mit Fachpersonal besprechen
  • Entlastung durch externe Hilfe durch die Familie und/oder Fachpersonal
  • Beratungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Überforderung wahrnehmen
Pflegeunterstützungsgeld

Liegt eine akute Pflegesituation bei einem Verwandten vor, hat man das Recht, ohne Verzögerung von dem Arbeitgeber freigestellt zu werden.
Ausgenommen sind Selbstständige, Beamte sowie Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB III.

Die Freistellung ist gesetzlich auf zehn Arbeitstage begrenzt. Das Pflegeunterstützungsgeld hat das Ziel, die betroffene Person in diesen zehn Tagen finanziell abzusichern. Bei dem Pflegeunterstützungsgeld wird niemand bevorzugt oder benachteiligt.  Pflegeunterstützungsgeld ist für Notfälle gedacht. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld ist in Gesetzbüchern festgeschrieben. Maßgeblich dafür ist der § 44a SGB XI. Der Gesetzgeber greift mit der Gesetzeserweiterung in Krisensituationen unter die Arme. Schließlich muss in einem Akutfall vieles geregelt werden. Dafür hat man laut Pflegezeitgesetz bis zu zehn Tage Zeit.  

Damit keine großen finanziellen Einbußen entstehen, kann man als Berufstätiger und Angehörigenpfleger Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Besonders wichtig ist jedoch, dass es sich um einen konkreten Notfall handelt.

Betreuungs- und Entlastungs­leistung

Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gibt es Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI. Dabei handelt es sich um den sogenannten Entlastungsbetrag.
Dieser Betrag gilt insbesondere der Entlastung pflegender Angehöriger und liegt bei 125 Euro monatlich. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein genehmigter Pflegegrad von 1 bis 5.

Was zählt alles zu Betreuungsleistungen? Zusätzliche Betreuungsleistungen sollen Pflegebedürftigen in erster Linie zur Hilfe im Alltag dienen. Dazu gehören auch kreative Aktivitäten oder Bewegungsangebote.

Zu den möglichen Betreuungsangeboten zählen:

  • Spaziergänge oder Ausflüge
  • Bewegungsübungen und Tanzen
  • Handwerkliche Tätigkeiten
  • Bewegungsübungen und Tanzen
  • Leichte Gartenarbeit
  • Basteln und Malen
  • Erinnerungsalben anfertigen oder Fotoalben anschauen
  • Musizieren, Musik hören, singen
  • Kochen und backen
  • Gesellschaftsspiele wie zum Beispiel Karten- oder Brettspiele
  • Lesen und Vorlesen
  • Besuch kultureller Veranstaltungen oder Sportveranstaltungen
  • Besuch von Gottesdiensten oder Friedhöfen
  • Präsenz der Betreuungskraft, um Sicherheit und Orientierung zu vermitteln, sowie Ängste zu nehmen
  • Einkaufen
  • Begleitung zu Arztbesuchen
  • Reinigung der Wohnung mit ggf. Einbindung des Pflegebedürftigen
  • Die Leistungen werden nach einer Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Das Pflegegeld bleibt erhalten.

Hinweis: Die oben genannten Betreuungsangebote müssen mit dem Pflegedienst abgesprochen werden. (Die Umsetzung der Angebote richtet sich nach den Kapazitäten.)

Betreuungs­recht, Vorsorge­vollmacht & Patienten­verfügung

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.

Diese Situation kann nicht nur aufgrund einer Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall, in dessen Folge die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig wird. In diesen Fällen kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers bzw. einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein.

Vorsorgevollmacht
Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der volljährigen Person durch einen Bevollmächtigten bzw. eine Bevollmächtigte ebenso gut besorgt werden können.

Patientenverfügung
Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.

Leben & Pflege

Die Pflege dient als Unterstützung für Betroffene und ihre Angehörigen, deshalb bieten wir die Möglichkeit die Komponenten des Lebens und der Pflege so miteinander zu vereinbaren, dass ausreichend Auszeiten und gemeinsame Erlebnisse den Alltag verzieren. Hierzu bieten sich diverse Angebote an. Diese Angebote setzen zunächst daran an Verständnis für die Pflege aufzubauen und erstrecken sich über Begegnungsstätten durch Vereine, in denen Sie mit Gleichgesinnten in den Austausch gehen können. Darüber hinaus können Ihnen ausgewählte Unterkünfte, mit entsprechendem Personal, gemeinsame Urlaube mit Pflegeangehörigen ermöglichen.

Begegnungsstätten über Vereine

Die Gestaltung des Alltages ist für Betroffene oftmals eine eher eintönige und zum Teil auch einsame Angelegenheit. Durch Begegnungsstätten über Vereine können Betroffene zunächst mit Gleichgesinnten in Kontakt treten und können dadurch sozial aktiv werden und vor allem durch regelmäßige oder geregelte Besuche einen Alltagsrhythmus, mit einem gemeinsamen Frühstück, einer Tagesaktivität und einem warmen Mittagstisch und Weiteres, aufbauen. In den Begegnungsstätten können insbesondere Hobbies, wie das Basteln, Kochen oder Zeichnen, Brettspielen oder Pokern, neu entdeckt werden. Die Ausgestaltung des Alltags wird hierbei stets von Fachpersonal betreut, um notwendige pflegerische Maßnahmen zu gewährleisten.

Pflege verstehen

Lebensqualität spielt in jedem Alter eine Rolle und genau diese soll durch die Pflege erhalten werden. Die Lebensqualität setzt sich aus mehreren Punkten zusammen und schließt Maßnahmen zur Erhaltung der Körperhygiene und der Medizin und der Ernährung mit ein. Werden diese Komponenten mit Sorgfalt behandelt, so kann nicht nur das Leben lebenswert bleiben, darüber hinaus bieten sich die Möglichkeiten zur Prävention von Erkrankungen und auch die Behandlung bestehender Krankheiten.

Für Betroffene
Jeder Mensch bewältigt den Alltag individuell, sofern gesundheitliche Beeinträchtigungen jeglicher Art auf die Ausgestaltung Einfluss nehmen, kommt der Bedarf an Unterstützung hinzu. Dieser Bedarf an Unterstützung setzt sich aus individuellen Bedürfnissen zusammen. In gemeinsamen Gesprächen können wir ermitteln, wie Wir und Ihre Angehörigen diese Struktur vom Alltag gemeinsam bestärken können.

Für pflegende Angehörige
Die Situationen mit pflegebedürftigen Angehörigen ist sehr individuell und aufgrund der verschiedenen Bedürfnisse oft alles andere als einfach. In den meisten Fällen tun sich Fragen mit dem Umgang mit der Situation und Gedanken zum Thema Zukunft auf, mit denen wir Sie keineswegs allein lassen möchten. Aus diesem Grund bieten wir in unserem Servicecenter fachgerechte Beratung auf Augenhöhe für Sie an, sodass Sie uns mit all Ihren Anliegen stets aufsuchen können. Hierbei stellen wir die Entlastung und Unterstützung in Ihren Anliegen an erster Stelle, damit Sie sich zuhause wohlfühlen und selbstbestimmt das Leben leben können.

Beratung

Unser Familienunternehmen steht für Transparenz in der Pflege.

Es ist wichtig, anfallende Fragen verständlich zu beantworten und die mit der pflegerischen Versorgung verbundenen Kosten aufzuschlüsseln.

Bei der Beratung in unserem Servicecenter begleiten wir Sie gern durch alle Entscheidungsprozesse und bieten Ihnen professionelle Handlungsmöglichkeiten zur Wahl an.

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Unsere Unternehmen

Sie legen Ihr Vertrauen in die Hände unseres Familienunternehmens, welches über zwei Generationen und über 30 Jahre inhabergeführt wird. Unsere Erfahrung wird von der Innovation des Pflegekonzepts bewegt, um im Einklang mit der modernen Zeit zu bleiben und zukunftsorientiert und nachhaltig den Gesundheitsgedanken voranzutreiben.

Da die Gesundheit das persönlichste und damit individuellste Gut der Menschen ist, spiegelt sich diese Individualität in unserem Angebot und den verschiedenen Geschäftszweigen wider. Hierzu stellen wir uns Ihnen kurz vor:

Die Innovation trifft den Premiumgedanken. Die Geschwister Pape GmbH ist ein Pflegedienst, dessen Häuslichkeiten rund um das moderne Konzept der Pflege aufgebaut wurde. Seit 2017 steht das von Geschwistern geführte Unternehmen für den aktivierenden Lebensstil von Senioren, sodass Sie Ihr Leben selbstbestimmt in exklusiven und stilvollen Apartments leben können.

Geborgenheit und das Ziel des Wohlgefühls in den eigenen vier Wänden – das sind die Grundgedanken in der Nora Pflege­gemeinschaft GmbH. Hier treffen 30-jährige Erfahrung auf fortschrittliche Pflege von Senioren. Das Familienunternehmen zeichnet sich durch gemütliche Häuslichkeiten und individuell angepasste Versorgung aus. Zufrieden und gesund können Sie sich hier wohlfühlen.

Eleganz und Stil in modernem Ambiente. Das Wohnen in der Flakowski Residenz bietet Ihnen erstklassige Lebensqualität und eine sorglose und sichere Zukunft. Lassen Sie sich durch den exklusiven Wellness- und Sportbereich, sowie durch das hauseigene Restaurant mitten in Herzen des Stadtkerns verwöhnen. Erleben Sie Lebensqualität in den neuen premium Apartments und genießen Sie den Ausblick über das Zentrum der Havelstadt.

Eine Auszeit in großen, sonnigen Gästezimmern und nur 50 Meter vom Strand entfernt. Herzlich Willkommen in der Pension zur Regatta! In der charmanten Ferienunterkunft vom Jahre 1997 weht seit 2020 eine erfrischende Briese. Die Renovierungsarbeiten schafften Komfort für UrlauberInnen, Geschäftsreisende und Familien sowie Festivitäten in großer Runde mit bis zu 40 Personen. Die liebevoll eingerichtete Pension ermöglicht außerdem einen Urlaub mit Pflegeangebot, sodass Sie während einer Auszeit stets in den besten Händen sind.

Familie Pape – Familienunternehmen über Generationen

Wir sind ein über zwei Generationen, inhabergeführtes Familienunternehmen, welches über 30 jahrelange Erfahrung mit den jungen Komponenten der innovativen Pflege und den kreativen Visionen kombiniert. Wir stehen für pflegebedürftige Menschen ein, die eine selbstbestimmte und aktive Zukunft mit individuellen Wünschen in einer Wohlfühlatmosphäre erleben möchten.

Wir gehen auf unterschiedliche Bedürfnisse im Alltag ein, beseitigen Barrieren und fördern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dabei wird ein respektvolles und freundliches Miteinander in familiärer Atmosphäre groß geschrieben. Für uns ist es selbstverständlich, dass Menschen, die pflegerische Unterstützung benötigen, den selben Komfort und Lebensstandard erhalten, wie jeder andere Mensch

Veranstaltungen

Unsere kostenlosen Informationsveranstaltungen

Wir engagieren uns für eine transparente und professionelle Bereitstellung von Informationen rund um die Themen Pflege sowie Wohnen, Leben und Selbstbestimmung im Alter. Bei unseren kostenlosen Vorträgen möchten wir Ihnen und Ihren Angehörigen einen Raum für vertrauensvollen Austausch bieten.

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"Fit für Pflege" - Mit unseren kostenlosen Pflegeschulungen

In Kooperation mit der Pflegeberatung DUO engagieren wir uns für eine qualitativ hochwertige Pflege und Lebensqualität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Gemeinsam möchten wir über relevante Pflegethemen aufklären und Ihnen einen Raum für vertrauensvollen Austausch bieten....

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Die Lebensqualität der Menschen sollte in jeder Phase gegeben sein und im Einklang zwischen den Individuen funktionieren.

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